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   LSG Bayern, 13.12.2007 - L 4 KR 126/06   

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https://dejure.org/2007,28701
LSG Bayern, 13.12.2007 - L 4 KR 126/06 (https://dejure.org/2007,28701)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.12.2007 - L 4 KR 126/06 (https://dejure.org/2007,28701)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - L 4 KR 126/06 (https://dejure.org/2007,28701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs eines Versicherten gegen seine Krankenkasse für selbst beschaffte Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2007 - L 4 KR 126/06
    Es kommt deshalb hier nicht darauf an, auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16.12.2005, 1 BvR 347/98 und Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06), ob es sich bei der in der A.klinik durchgeführten regionalen Chemotherapie um eine noch nicht anerkannte Behandlungsmethode handelt, die ausnahmsweise zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden kann.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2007 - L 4 KR 126/06
    Es kommt deshalb hier nicht darauf an, auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16.12.2005, 1 BvR 347/98 und Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06), ob es sich bei der in der A.klinik durchgeführten regionalen Chemotherapie um eine noch nicht anerkannte Behandlungsmethode handelt, die ausnahmsweise zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden kann.
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2007 - L 4 KR 126/06
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. SozR 3-2500 § 13 Nr. 26) voraus, dass der Versicherte durch die Ablehnung der Krankenkasse veranlasst wird, sich die Behandlung auf eigene Kosten zu beschaffen.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2007 - L 4 KR 126/06
    Unabhängig davon, ob die Klage der Klägerinnen zu 2) bis 4) bereits an § 56 Abs. 1 SGB I (Sonderrechtsnachfolger) scheiterte (s. BSG vom 26.09.2006, B 1 KR 1/06 R - Beih. Leistungen 07.333), besteht auch sonst kein Anspruch auf Kostenerstattung.
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